Aloe Vera 90er

Pro Kapsel 300 mg Aloe Vera Pulver 200fach konzentriert

40,90  inkl. MwSt.

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Inhalt
90 Kapseln
Klar-Auswahl

Beschreibung

Ein Premiumprodukt der Nahrungsergänzungsmittel-Serie »lebe natur®«
Hochwertige Nahrungsergänzung achtsam in Handarbeit hergestellt in Österreich!

Die Aloe barbadensis Miller, auch Aloe vera genannt, gehört zur Familie der Grasbaumgewächse. Die ursprünglich auf der arabischen Halbinsel bis zum Sudan heimische, dickblättrige Aloe Vera ist heute in den heißen Gegenden der Erde weitverbreitet, liebt Trockenheit, ist anspruchslos und gut kultivierbar. Die Aloe wurde bereits vor 6000 Jahren im alten Ägypten und im Reich der Sumerer verwendet. Die Mayas nutzten sie ebenso wie Alexander der Große. Der griechische Arzt Dioskurides beschrieb ihre Wirkungen im ältesten Heilkräuterbuch der Welt und Kolumbus führte bei Seereisen Aloe-Pflanzen in Töpfen für seine Besatzung mit. Man kann die Aloe innerlich und äußerlich anwenden.

Pro Kapsel 300 mg Aloe Vera Pulver 200fach konzentriert
Die Tagesdosis entspricht 60 ml Aloe vera Saft
6-Wochen-Packung | Nettofüllmenge 36 g
Ohne synthetische Stoffe
Ohne Bei-, Füll- und Hilfsstoffe wie z. B. Magnesiumstearat
Ohne Farbstoffe wie z. B. Titandioxid
Ohne Hefe, Weizen, Soja oder Ei
Ohne Zuckerzusatz
Laktose- und glutenfrei
Vegetarisch/vegan: Frei von tierischen Produkten
Zellulose-Kapsel (pflanzlich)

Inhalt: 90 Kapseln

Einnahmeempfehlung: 2 x täglich 1 Kapsel mit Flüssigkeit einnehmen

Zutaten: Aloe vera Konzentrat (Aloe Barbadensis), Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle)

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,1 kg
Inhalt

90 Kapseln

Nährwerte

Wertgebende InhaltsstoffeTagesdosis 2 Kapseln
Aloe Vera 200fach Konzentrat600 mg

Hinweise

• Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie für eine gesunde Lebensweise
• Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren
• Die maximale Tagesdosis nicht überschreiten
• Kühl und trocken, nicht über Zimmertemperatur lagern

Gesetzliche Bestimmungen

Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.