Mariendistel Leberkapseln

„Der natürliche Leberschutz“

Die Früchte der Mariendistel enthalten einen besonderen Wirkstoffkomplex, das sogenannte Silybin. Es hindert Schadstoffe daran, in die Leber zu gelangen und hilft geschwächten Leberzellen, sich wieder zu erholen.

34,90  inkl. MwSt.

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Inhalt
120 Kapseln
Klar-Auswahl

Beschreibung

Hergestellt in wertvoller Handarbeit in Österreich

Langfristige Gesunderhaltung der Leber.

Die Leber ist das wichtigste Entgiftungs- und Stoffwechselorgan des Körpers. Seit über 2000 Jahren wird die Mariendistel bereits als Heilpflanze zur Behandlung von Leberleiden eingesetzt. Die Früchte der Mariendistel enthalten einen besonderen Wirkstoffkomplex, das sogenannte Silybin. Es hindert Schadstoffe daran, in die Leber zu gelangen und hilft geschwächten Leberzellen, sich wieder zu erholen.

Inhalt: 120 Kapseln

Zutaten: Phosphocomplex silybin, Algen Calcium, Artischockenextrakt, Löwenzahnextrakt, Hydrosypropylmethylcellulose (Kapselhülle)

Einnahme: 2 x täglich 2 Kapseln mit ausreichend Flüssigkeit einnehmen.
Wir empfehlen die Einnahme in der Früh und am Abend.

Allergene: Das Produkt enthält keine Allergene.
Frei von Lactose, Gluten, Soja, Weizen, Nüssen, Eiern und sonstigen Allergenen.

Unsere Garantie: reine Natur

100 % natürlicher Ursprung
für Veganer, Vegetarier und Diabetiker geeignet

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,1 kg
Inhalt

120 Kapseln

Nährwerte

Wertgebende Inhaltsstoffe:Tagesdosis 4 Kapseln liefern 1.600 mg natürliche Wirkstoffe, davon: 
Mariendistel800 mg
- enthält Silybin280 mg
Algen Calcium (Lithothamnium Calcareum)600 mg
- enthält Calcium249 mg30,7 %*
Artischockenextrakt100 mg
Löwenzahnextrakt100 mg
*Nährstoffbezugswert gemäß LebensmittelinformationsVO.

Hinweise

• Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie für eine gesunde Lebensweise
• Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren
• Die maximale Tagesdosis nicht überschreiten
• Kühl und trocken, nicht über Zimmertemperatur lagern

Gesetzliche Bestimmungen

Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.